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Allgemeine Vertragsbedingungen

Den angebotenen Pauschalreisen der Ferienregion Allgäu liegen Allgemeine Vertragsbedingungen zugrunde, die Sie hier einsehen können.

Verehrter Reisegast,

diese Reisebedingungen und Hinweise regeln die Rechtsbeziehungen zwischen den Reisenden und den Orten der Ferienregion Allgäu (nachfolgend kurz FrA genannt) als Reiseveranstalter. Bitte schenken Sie ihnen Ihre Aufmerksamkeit, denn mit ihrer Beachtung erkennen Sie diese Reisebedingungen an:

1. Leistungen / Preise
Die im aktuellen Katalog enthaltenen Preisangaben betreffen das Jahr 2004. Sie sind für uns bindend. Die angegebenen Preise sind Endpreise für die genannten Leistungspakete und schließen die jeweils gültige Mehrwertsteuer ein. Nebenabreden, die den genannten Leistungsinhalt erweitern, sind nur bei unserer ausdrücklichen, schriftlichen Bestätigung verbindlich.

2. Anmeldung / Zahlung
Die Reiseanmeldung kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich abgegeben werden. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtungen der Anmelder wie für seine eigenen einsteht. Der Vertrag kommt mit der Buchungsbestätigung des jeweiligen Anbieters zustande. Die Zahlung des Reisepreises ist vor Reiseantritt nach Erhalt der Rechnung zu leisten.

3. Rücktritt
3.1 Rücktritt durch den Kunden
Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten; dies sollte in Ihrem eigenen Interesse schriftlich geschehen. Der Rücktritt ist der FrA anzuzeigen. Die FrA kann dann als Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für Ihre Aufwendungen im Zusammenhang mit der Zimmerreservierung eine Entschädigung verlangen. Je nach Datum des Zugangs einer Rücktrittserklärung werden die nachfolgend genannten Pauschalsätze berechnet (jeweils in Prozent des Reisepreises):
bis zum 31. Tag vor Reiseantritt  10 %;
bis zum 21. Tag vor Reiseantritt  20 %;
bis zum 11. Tag vor Reiseantritt  40 %;
danach 50 %.
Bei Gruppenbuchungen ab 15 Personen erhöht sich der jeweilige Prozentsatz um 10 %. Bis zum 22. Tag vor Reiseantritt 50 %, danach 80 %.
Die Stornogebühren werden Ihnen durch die jeweiligen Anbieter der FrA in Rechnung gestellt. Wir empfehlen Ihnen, soweit sie nicht bereits in unseren Angeboten beinhaltet ist, eine Reiserücktrittskosten-Versicherung abzuschließen, z.B. bei der Europäischen Reiseversicherung AG, Vogelweidestraße 5, 81677 München.

3.2 Rücktritt durch den Reiseveranstalter
(gilt für Pauschalreisen)
Bei Nichterreichen einer in der Leistungsbeschreibung angegebenen Mindestteilnehmerzahl kann die FrA bis drei Wochen vor Reiseantritt von der Reise zurücktreten. Die FrA ist insoweit verpflichtet, Sie zu informieren, sofern bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich wird, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann. Die Rücktrittserklärung wird Ihnen unverzüglich zugeleitet sobald feststeht, dass die Reise nicht durchgeführt werden kann. Die FrA ist ferner verpflichtet, Ihnen die Teilnahme an einer anderen, mindestens gleichwertigen Reise aus unserem Angebot ohne Mehrkosten anzubieten, soweit eine entsprechende Buchung möglich ist. Eine bereits geleistete Zahlung erhalten Sie umgehend zurück, sofern Sie nicht an einer anderen Reise teilnehmen.

4. Umbuchungen
Übernimmt statt des Reisenden eine Ersatzperson die Reise, was gegen eine Umbuchungsgebühr von EUR 10,- jederzeit vor Reisebeginn möglich ist, so teilen Sie dies bitte rechtzeitig mit. Umbuchungen auf eine andere Unterkunft oder einen anderen Reisetermin können grundsätzlich nur als Neuanmeldung nach Rücktritt vom Reisevertrag (nach den unter 3.1 genannten Gebühren) erfolgen. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.

5. Haftung
Die FrA haftet als Reiseveranstalter (gemäß § 651a ff. BGB); insoweit gelten folgende Einschränkungen: Die vertragliche Haftung der FrA für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist beschränkt auf den dreifachen Reisepreis, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich, noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder soweit der Reiseveranstalter für einen dem Reisenden entstandenen Schaden allein wegen Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen oder beschränkt, soweit aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhender gesetzlicher Vorschriften die Haftung des jeweiligen Leistungsträgers ausgeschlossen oder beschränkt ist.
Für alle Schadensersatzansprüche des Reisenden gegen die FrA als Reiseveranstalter aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz und grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet die FrA bei Personenschäden bis EUR 75.000 je Reisenden und Reise. Die Haftungsbegrenzung für Sachschäden beträgt je Reisenden und Reise EUR 4.000.-.
Liegt der Reisepreis über EUR 1.333.-, ist die Haftung auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt.

6. Mitwirkungspflicht/Mängelanzeige
Der Reisende ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, evtl. Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Er ist insbesondere zur Mängelrüge gegenüber dem Reiseveranstalter verpflichtet. Soweit evtl. Störungen auftreten, sollten Sie sich zunächst an den jeweiligen Leistungsträger wenden. Wird nicht abgeholfen, so ist die FrA als Reiseveranstalter zu verständigen.
Erfolgt eine Mängelanzeige erst im Nachhinein, so ist auch die FrA nicht mehr in der Lage, noch etwas zu tun. Ansprüche auf Minderung oder Schadensersatz sind daher ausgeschlossen, soweit eine Mängelrüge nicht von vorneherein aussichtslos gewesen wäre, jedoch schuldhaft unterlassen wurde. Ebenso setzt eine Kündigung des Vertrages durch den Reisenden im Fall einer erheblichen Beeinträchtigung der Reise nach § 651 e BGB voraus, dass der FrA eine angemessene Frist zur Abhilfe eingeräumt wurde, wenn nicht die Abhilfe unmöglich ist oder vom Reiseveranstalter verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt ist.

7. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
Evtl. Ansprüche sind innerhalb einer Frist von einem Monat ab dem vertraglich vorgesehenen Reiseende bei der KV anzumelden. Verjährung tritt mit Ablauf von 6 Monaten nach dem vertraglich vorgesehenen Reiseende ein; sie wird durch eine rechtzeitige Anspruchsanmeldung gehemmt.

Reiseveranstalter
Ferienregion Allgäu
Geschäftstelle Wangen
c/o Tourist Information - Gästeamt 
Marktplatz 1
88239 Wangen im Allgäu
Tel. 07522 74-211
Fax 07522 74-214
www.ferienregion-allgaeu.de
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